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Teil der Gesamtanlage:
Ulrichstein I, Altstadt
Der Wohnteil eines großen giebelständigen Einhofs, der in der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert entstanden ist, ragt über einem teilweise aus Sandsteinquadern errichteten Sockel auf. Der Hof gehörte bis 1865 dem Geistlichen Landkasten zu Gießen, dann großherzoglichen Postexpeditoren. Zu ihnen zählte Ende des 19. Jahrhunderts Otto Meiski, der die Sicherung der Burgruine förderte und sein Haus 1892 mit dem markanten Krüppelwalmdach versehen ließ. Das Postamt Ulrichstein blieb hier bis 1948 untergebracht. Der verschindelte Bau ist aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |