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Der über einem Basaltsockel errichtete eingeschossige Rechteckbau erhält durch sein Krüppelwalmdach eine dem Heimatstil verpflichtete Kubatur. Eine zeitgemäße und repräsentative neoklassizistische Note gewinnt das 1923 von Ingenieur Karl Brakemeier entworfene Haus hingegen durch einen Portikus mit glatten Säulen, der einen Balkon vor einem Zwerchhaus trägt; der Giebel des Zwerchhauses schließt in der Frontalansicht die Säulenhalle quasi als Tympanon nach oben ab. Der Eingangsbereich im Portikus ist durch rundbogige Öffnungen und kleine hochovale Fenster gekennzeichnet. Der ansprechende Villenbau entstand für Albert Hortmann, den Besitzer der benachbarten Spinnerei und Weberei, und ist aus architektur- und stadtgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |