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Ein im Kern wohl aus dem späten 19. Jahrhundert stammender großer Einhof steht traufständig oberhalb der Straße. Er weist ein sehr einfaches konstruktives Fachwerk auf, das Erdgeschoss ist mit Holzschindeln verkleidet. Der Hof ist im frühen 20. Jahrhundert um einen im rechten Winkel angebauten Wirtschaftstrakt erweitert worden. Sein zur Straße exponierter Giebel zeigt über gemauertem Stallgeschoss ein ebenfalls konstruktives Fachwerk, das oberhalb des Kehlbalkens durch ein Rautenmuster akzentuiert ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |