Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der in dicht bebautem Ortsbereich stehende Streckhof, dessen zur Straße gerichtete Giebelseite verschalt ist und der sonst eine Schindelverkleidung aufweist, scheint wenig verändert zu sein und ist so die noch am meisten authentische der das Dorf bildenden Hofanlagen. Sein Gefüge erhebt sich über niedrigem Bruchsteinsockel, der mit kleinen runden Kellerlöchern ausgestattet ist. Es dürfte konstruktiver Art sein und vielleicht aus dem beginnenden 19. Jahrhundert stammen. Anspruchsvoll sind die Dreiergruppen der Fenster. Auch der teils zum Wohnen umgenutzte Wirtschaftstrakt ist als Fachwerkkonstruktion erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |