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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Das zwischen der Lauterbacher Straße und der Zufahrt zur Großmühle platzierte Anwesen besteht im Kern aus einem kleinen Einhof, der von der Straße abgewandt ist: Hinweis darauf, dass die Straße nach Lauterbach hier ursprünglich unmittelbar am Mühlgraben entlang verlief. Das Fachwerk zeigt an der Hofseite ein altertümlich anmutendes Gefüge mit gebogenen Geschossstreben und einfacher Verriegelung; die Geschosstrennung ist gekennzeichnet durch gerundete Füllhölzer und ein Stabprofil an der Stockschwelle, so dass das frühe 18. Jahrhundert als Entstehungszeit in Frage kommt (ein Balken soll mit 1689 datiert gewesen sein). Der hohe, ursprünglich als Stall genutzte Sockel aus Bruchstein hat eine Eckquaderung. Das Anwesen wurde im mittleren 19. Jahrhundert erweitert und teilweise erneuert, gleichzeitig oder wenig später erfolgte der Ausbau zum Winkelhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |