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Teil der Gesamtanlage:
Bobenhausen
Der traufständige, fünf Zonen breite Einhof ist in den Stallbereichen zu beiden Seiten der Tenne verändert. Sonst wenig gestört, zeigt er, dass hier bereits 1808 ein konstruktives Gefüge mit einfacher Verriegelung und geschosshohen, zu Eck- beziehungsweise Bundständern geneigten Streben zur Anwendung kam. Eine Reminiszenz an das traditionelle Ausschmücken des Quergebälks bedeutet die ausführliche Stockschwelleninschrift, die die ganze Front einnimmt und die Bauleute Johannes und Anna Catharina Fritz sowie den Zimmermeister Daniel Martin aus "Oberseibertroth" nennt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |