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Von einer am Hang oberhalb des Dorfs entstandenen Hofanlage blieb der zweizonige Wohnteil erhalten. Unter seiner Verkleidung, die wesentlich aus Holzschindeln besteht, ist eine Geschossauskragung zu vermuten, und die Größe und die Position der Fenster, insbesondere an der Giebelseite, sowie die steile Dachneigung über Aufschieblingen lassen ein wenig gestörtes Fachwerkgefüge noch des 18. Jahrhunderts vermuten; das Haus wäre dann das älteste erhaltene im Dorf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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