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Teil der Gesamtanlage:
Heisters
Am östlichen Dorfrand erhebt sich hart an der Straße der breite Streckhof ursprünglich eines Hintersiedlers, 1837 entstanden und bis gegen 1900 ausgebaut. Er besteht aus einem eingeschossigen Wohnteil aus konstruktivem Fachwerk mit zwei großen Zwerchhäusern (das rechte über dem eigentlichen Baukern nach 1920 errichtet) und zwei historisierenden Haustüren, von denen die aufwendigere Renaissanceornamentik aufweist. Der rechts anschließende, dreizonige Stall- und Scheunenteil ist zweigeschossig und dokumentiert die Bedeutung der Landwirtschaft für die Besitzer des kleinen Anwesens, die von 1895 bis 1969 auch eine Gastwirtschaft betrieben. Die Denkmaleigenschaft besteht aus ortsgeschichtlichen und wegen der markanten Platzierung des Hofs am Ortseingang auch aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |