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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Die große Hofanlage an der schmalen Wegverbindung zwischen Landenhäuser Straße und Bahnhofstraße besteht aus dem schutzwürdigen Wohnhaus, das ursprünglich ein Wohn-Stall-Haus war, und dem separat stehenden, veränderten Scheunenbau. Das mit der kunststoffverkleideten Giebelseite an die Straße gerückte Wohnhaus bewahrt Kubatur und Fachwerkteile aus seiner Entstehungszeit, dem frühen bis mittleren 18. Jahrhundert: die durch Mann-Figuren mit Gegenstreben ausgesteifte Ern-, Gang- und Stallstubenzone und kräftig ausgebildetes Quergebälk mit gerundeten Füllhölzern. Im 19. Jahrhundert erfolgte eine vorsichtige Reparatur der Stubenzone durch ein im Erdgeschoss doppelt, im Obergeschoss einfach verriegeltes konstruktives Gefüge. Das Haus ist von geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |