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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Das Haus gehört zu den traufständigen Einhöfen, die die Bahnhofstraße zu beiden Seiten der Einmündung der Kirchgasse charakterisieren. Es stammt wohl aus dem Jahr 1784, und das nur im früheren Stall- und Tennenbereich massiv ersetzte Gefüge wartet oberhalb des mit durchlaufendem Profil gezierten und noch eine Geschossauskragung bildenden Quergebälks sparsam mit schönen klassischen Mann-Verstrebungen auf. Zwischen ihnen sind regelmäßige Balkenraster ausgebildet, wie sie auch das im 19. Jahrhundert wesentlich erneuerte Erdgeschoss prägen. Der originale kräftige Eckständer dort mit seinem in Brustriegelhöhe ausgebildeten waagerechten Profil blieb dabei erhalten. Der Einhof ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |