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Teil der Gesamtanlage:
Schlitz I, Altstadt
Das dreigeschossige Fachwerkhaus steht auf kleinem, trapezförmigem Grundstück am schmalen Verbindungsweg zwischen der Brauhausstraße und dem Krämpelmarkt. Insbesondere die über einem Bruchsteinsockel aufragende Giebelseite hat hier eine maßgebliche städtebauliche Funktion. Das Gefüge, in den beiden unteren Geschossen möglicherweise noch aus dem 18. Jahrhundert stammend, ist sehr schlicht und weist außer einfachen Verriegelungen nur an den Ecken kürzere und längere Streben auf. Dabei ist bemerkenswert, dass trotz aller Sparsamkeit eine Geschossvorkragung ausgebildet ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |