Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Teil der Gesamtanlage:
Grebenhain III, Arbeitsbereich der ehemaligen Luftmunitionsanstalt Hartmannshain
Am südöstlichen Rand des Bunker- und Arbeitsbereichs der Luftmunitionsanstalt entstanden um zwei gepflasterte Höfe (gegenüber der veränderten Schlosserei Zum Hohenrain 7) fünf breite, heute flach gedeckte Bauten, die unter den Bezeichnungen H 20 bis H 23 als Schirrmeisterei (Fahrzeughallen beziehungsweise Autowerkstatt) und H 24 als Schreinerei dienten. Die ursprünglich mit steilen Sattedächern versehenen Serienbauten gehören zusammen mit dem Granitpflaster der Höfe zu den am deutlichsten erhaltenen Abschnitten der ehemaligen Luftmunitionsanstalt und sind aus geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |