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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Der giebelständige Streckhof ist insgesamt mit Schindeln verkleidet, die rückwärtige Traufseite ist verputzt. Ältester Teil ist das zur Straße stehende, zweizonige Wohnhaus. Seine Kubatur, die Größe und die Position der Fenster lassen ein nahezu ungestörtes Fachwerkgefüge des späten 18. Jahrhunderts vermuten. Einen gestalterischen Anspruch bezeugt ein frei gebliebener Eckständer, den ein Rundstab zwischen fein eingeschnittenen Voluten ziert. Der anschließende Wirtschaftstrakt, jetzt wesentlich zum Wohnen ungenutzt, hat seine Form mit höherem Mansarddach im 19. Jahrhundert erhalten. Kulturdenkmal aus orts- und wirtschaftsgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |