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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Das drei Zonen breite Fachwerkhaus ist über einem Sockel aus Sandsteinquadern unmittelbar rechts vor dem westlichen Zugang zum Kirchhof errichtet, wo ihm eine hervorgehobene städtebauliche Bedeutung zukommt. Das Gefüge, gekennzeichnet durch einfache Verriegelung sowie geschosshohe, zu Eck- be-ziehungsweise Bundständern geneigte Streben, weist in das mittlere oder späte 19. Jahrhundert, jedoch lässt das Quergebälk mit Vorkragung und Rundstabprofil an der Stockschwelle einen deutlich älteren Baukern vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |