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Teil der Gesamtanlage:
Hopfmannsfeld
Die beiden Zonen des Wohntrakts der Hofanlage sind im Erdgeschoss massiv ersetzt, das Obergeschoss bewahrt jedoch, über gerundeten Balkenköpfen und Füllhölzern auskragend, noch sein gutes Fachwerk aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Es wird ausgesteift durch klassische Mann-Figuren mit Halsriegeln, der Eckständer ist mit gedrehtem Stab, Voluten und Sternen verziert, Sternreliefs zeichnen auch die Bundständer aus. Das an der ansteigenden Straße exponierte Wohnhaus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |