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Teil der Gesamtanlage:
Grebenhain III, Arbeitsbereich der ehemaligen Luftmunitionsanstalt Hartmannshain
Von mehreren Arbeitshäusern der Luftmunitionsanstalt blieb allein dieses relativ gut erhalten. Es ist im Gegensatz zu denen, die an den Gleisen platziert waren, allseitig durch Straßen erschlossen und hat die Form eines eingeschossigen rechteckigen Putzbaus, der mit flachem Satteldach abschließt und äußerlich nur durch neue Fenster und fassadengestaltende Holzapplikationen verändert ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |