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Abseits des historischen Ortskernes befindliches Fachwerkwohnhaus aus der Mitte des 17. Jh. Das kräftig artikulierte Fachwerkgefüge zeigt keine regelmäßige Struktur. Die frühe Datierung rechtfertigen die leicht querliegenden Gefache des Obergeschosses. Der Geschoßüberstand des traufständig orientierten Hauses ist deutlich ausgeprägt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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