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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus aus dem späten 18. Jahrhundert in der originalen Gliederung mit traufseitig fünf und giebelseitig drei Fenstern. Im unveränderten Dachgeschoss zwei kleine Fensterchen. Galgenfenster des späten 19. Jahrhunderts erhalten. Satteldach mit Aufschiebling. Giebel und hofseitige Traufwand schieferverkleidet, an der rückwärtigen Traufseite Sichtfachwerk mit gebogenen Streben, Erdgeschoss teilweise massiv unterfahren.
Erschließung traufseitig in der Mittelachse über einläufige Außentreppe Die beiden kleinen Flurfenster seitlich der Haustür typisch für die Erbauungszeit. Äußerlich nahezu unverändert erhaltenes Beispiel eines großen Bauernhauses.
Die zugehörige Hofanlage hat sich in ihrer Form erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |