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Main-Kinzig-Kreis
Bad Orb
  • Burgring 10
  • Burgring 10a
Ehemalige Fischborner Burg
Flur: 3
Flurstück: 108, 109/2

Teil der Gesamtanlage:
GA I Altstadt

Südlich der Kirche St. Martin liegt der ehemalige Schiffershof, bis 1615 Sitz der Burgmannenfamilie von Fischborn (Ersterwähnung 1382) Die Burg war vermutlich ebenso wie die zugehörigen Güter ysenburgisch – brauneck’sches Lehen. Nach dem Aussterben der Familie von Fischborn im Jahr 1554 fiel die Burg an die Ritter von Buchenau, nach mehreren Besitzerwechseln im 18. Jahrhundert an Frhr. Franz Ludwig von Forstmeister. Mit der Verschuldung der Forstmeister verfiel die Burg, die Grundstücke wurden für die Saline bebaut. Der Bergfried wurde um 1750 abgebrochen und aus dem Material das heutige Wohnhaus und die Scheune erbaut. Der mittelalterliche Vorgängerbau ist nur noch anhand der Kellergewölbe ablesbar. Stattliches, zweigeschossiges Wohnhaus in Mischbauweise unter ausladendem Krüppelwalmdach mit Aufschiebling. Massives Erdgeschoss, am nördlichem Giebel bis zur Dachgeschossschwelle hochgemauert, Tür- und Fenstergewände aus Sandstein. Obergeschoss und Giebel in kräftigem, konstruktivem Fachwerk mit Geschoss hohen Diagonalstreben. Auf der Ostseite zweiläufige Außentreppe. Gemeinsame Hoffassade mit Nebengebäude, dort kleiner Fachwerkerker. Eine große Sandsteinscheune unter Satteldach schließt den Hof nach Westen ab.  


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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