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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das sog. Höfchen, auch "Ysenburger Hof“ genannt, lag außerhalb des Untertors. Um eine Sackgasse gruppieren sich vier Häuser. Die Gasse entstand in dieser Form um 1800, als nach einem Brand Graf Ludwig Maximilian von Ysenburg geschädigten Bürgern Grundstücke und Gebäude zur Verfügung stellte.
Die traufständigen Häuser Nr. 1 und 2 datieren aufgrund der Mannfiguren mit weit gestellten Beinen und kurzen Gegenstreben in das 17. Jahrhundert und dürften zum ehemaligen Adelshof des Burgmannengeschlecht von Küchenmeister gehört habe, zu deren Besitz auch die ehemalige Untermühle (Untertor 6) zählte.
Das giebelständige Haus Nr. 3 am Ende des Höfchens eingeschossig, mit hohen Diagonalstreben und aufgeschobenem Satteldach.
Östlicher Abschluss durch zwei giebelständige Fachwerkgebäude Nr. 4, die rückwärtig an die Stadtmauer der Vorstadt am Untertor stoßen. Zweigeschossiges Wohnhaus in kräftigen Hölzer um 1800. Östlicher Hausteil mit einem einfachen Fachwerkgeschoss auf ehemaligem Stallkeller. Beide Hausteile mit Satteldach und Aufschiebling.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Baum |