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Zweigeschossiger ehemaliges Rathaus in historisierendem Fachwerk in Ortsmitte, giebelständig auf niedrigem Erdgeschoss, Sockel und Gliederung von Gebäudeteilen in rustiziertem Sandstein, Satteldach mit Aufschiebling. Sichtfachwerk mit halben Mannfiguren an den Ecken, Reihung von Fußbändern und Schwellenkranz mit profilierten Balkenköpfen. Am Giebel sich kreuzende Diagonalstreben. Die Eckständer mit farbig gefassten Taubändern und Blumen in Jugenstil.
Gutes Beispiel für eine historisierende Neuschöpfung, die in ihren Einzelformen einen deutlichen Bezug zu ihrer Entstehungszeit zeigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |