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Zweigeschossiges, traufständiges Wohnhaus in Feldbrandziegeln mit Sandsteingewänden und hohem Kellergeschoss aus Sandsteinquadern, auf Tafel 1899 datiert, Satteldach.
Horizontalgliederung durch Deutsches Band, mittig kleine Madonnennische. Originale Galgenfenster mit profiliertem Stock und Klappläden erhalten.
Im Hof originale Basaltpflasterung, Einfahrt mit schmiedeeisernem Tor mit Eichenlaub. Parallel angeordnet Fachwerkscheune mit Holzlattung
Das Gebäude wurde in sehr sorgfältiger Handwerksarbeit ausgeführt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |