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Main-Kinzig-Kreis
Freigericht
Somborn
  • Jakobstraße 18
Flur: 22
Flurstück: 148/3

Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus des späten 18. oder frühen 19. Jahrhunderts in konstruktivem Fachwerk auf Kellersockel, Satteldach mit Aufschiebling. Im hofseitigen Teil sind als Ausgleichsschicht der Ausfachung barocke Flachziegel erkennbar, die eine Datierung bis 1820 erlauben. Im Erdgeschoss und Obergeschoss Ausfachung mit Lehmziegeln, Tonziegeln und einer Ausgleichsschicht aus Biberschwänzen. Die innere Raumstruktur ist unverändert erhalten. Im barocken Dachstuhl findet sich ein Fruchtboden aus Tonplatten und ein selten gewordenes Räucherhäuschen. Der Glanzruß an dem Dachgebälk weist auf ein ehemaliges Rauchdach hin. Der Kamin aus preußischen Normziegeln und das Räucherhäuschen stellen eine Zutat des späten 19. Jahrhundert dar.

Das rund zweihundert Jahre alte Fachwerkhaus ist an dieser Stelle das einzige unveränderte Relikt der alten Bebauung, das auf eine Anlage des Ortsteils um 1800 hinweist. Vermutlich handelt es sich dabei um die erste Ortserweiterung westlich des alten Dorfkernes. Das Haus stellt ein unverzichtbares Zeugnis der Entstehungszeit dieses Dorfquartiers dar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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