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Außerhalb der Innenstadt entlang der Landstraße entstanden um 1900 wie in fast allen Orten neue Wohngebiete, vielfach geprägt von dem neuen Baumaterial Verblendklinker.
Traufständig zur Straße zwei eingeschossige, zweiachsige Wohnhäuser mit hohem Drempel und Zwerchhaus aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts. Die roten Klinkerflächen durch gelbe Simsbänder mit integrierten Überfangbögen gegliedert, Drempel mit Klinkerfries in gelb-rotem Farbwechsel optisch vom Erdgeschoss abgesetzt. Giebelfelder der Zwerchhäuser und der Giebelseiten durch geschwungene Putzfelder betont, in der Giebelspitze jeweils Okulus als Belüftung. Handwerklich gut gearbeitete und sehr dekorativ gestaltete Häuser.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |