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Mit dem Bau der neuen Kirche wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein neuer Friedhof angelegt. In der Hauptachse ein Kruzifix aus Sandstein mit gedrungener Christusfigur, wirkungsvoll hinterfangen von einer alten Linde, moderne Variante des häufig vorkommenden Wegekreuztyps aus dem späten 19. Jahrhundert.
Einfriedung des Friedhofs durch eine Sandsteinmauer mit acht aufgesetzten Kreuzwegstationen um 1900. In stichbogigen Nischen mit abgefaster Sandsteinrahmung, Kleeblättern und Scheibe am Scheitel, Passionsdarstellungen als helle Stuckreliefs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |