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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus aus der Mitte des 18. Jahrhunderts in Sichtfachwerk mit Mannfiguren, profilierter Schwelle und ebenso gerahmtem Giebel auf niedrigem Kellersockel aus Sandstein, Satteldach mit Aufschiebling, ehemals vermutlich mit breitem Krüppelwalm.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |