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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Traufständiges, zweigeschossiges Klinkerwohnhaus aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts. Sechsachsige gelbe Fassade mit angedeuteter Eckquaderung, stichbogigen Fenstergewänden und Deutschem Band als Geschossims aus roten Klinkern. Erschliessung straßenseitig über zweiflügelige Tür mit radial unterteiltem Oberlicht. Vorkragendes Satteldach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |