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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Historistische Hallenkirche auf kreuzförmigem Grundriss mit zwei schlanken spitzhelmigen Osttürmen zwischen 1868 und 1913 unter Einbeziehung der Vorgängerkirche von 1719/24 errichtet. 1868/70 Anbau eines neuromanischen, flach gedeckten Mittelschiffes und Chores in Nordsüdrichtung, die Barockkirche als Querschiff weitergenutzt. 1911/13 Anbau der beiden Seitenschiffe und des zweiten Turmes, dabei Wiederverwendung der neuromanischen Fenstergewände und Einwölbung.
Innenraum dreischiffige, neugotische Halle mit schlanken Pfeilern und Netzgewölbe. Chor mit 5/8 Schluss, Sterngewölbe und Buntglasfenstern;
Zahlreiche barocke Ausstattungsstücke: In der Kapelle, dem Chor der alten Kirche, der ehem. Hochaltar um 1719 mit Ergänzungen aus dem 3. Viertel des 18. Jahrhunderts; hl. Rochus Mitte 18. Jahrhundert; hl. Wendelin um 1780. Im Langhaus an der Südwand Figur des hl. Joseph 18. Jahrhundert; auf dem Beichtstuhl Guter Hirte (von der alten Kanzel) um 1720. Am Choreingang Muttergottes um 1730; Anna Selbdritt 1754 von Ernst Hoffmann aus Aschaffenburg. Im Chor hl. Bonifatius, an der Nordwand hl. Anna um 1730; auf dem Beichtstuhl hl. Johannes Nepomuk um 1740. In einer Nische gotisierender Schreinaltar mit Maßwerkgesprenge. Kreuzweg aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts.
Über der Sakristeitür barockes Epitaph des Adam Eckell von 1739. Orgelempore mit Maßwerkbrüstungen, Orgel Fa. Michael Weise, Plättling a. d. D., 1960.
Die Kirche ist ein Beispiel für den Eklektizismus der Zeit um 1900: sie verbindet historisierende mittelalterliche Stilelemente mit originalen barocken Ausstattungsgegenständen und modernem, sehr sorgfältig gearbeitetem Kunsthandwerk in Jugendstilformen, wie z.B. schönen schmiedeeisernen Türbeschlägen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |