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Kapelle des Konvikts St. Vincenz von 1904 in historisierenden Formen mittelalterlicher Dorfkirchen. Einschiffiger Saalkirche mit dreiseitig geschlossenem Chor, Strebepfeilern, Rundbogenfenstern und Satteldach. An der Westseite kleiner Fassadenturm mit Schallarkaden der 1920er Jahre und Faltdach. Westgiebel mit Rosenfenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |