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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Winkelförmige Hofanlage mit giebelständigem, zweigeschossigem Wohnhaus in einfachem Fachwerk unter aufgeschobenem Satteldach, Giebelseite ohne Fenster. Erschliessung über eine hohe einhüftige Treppe im Obergeschoss. Rechtwinklig dazu Stallscheune in Sandstein. Umbau und Teilabbruch der Scheune zu Wohnzwecken in 2010.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |