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Rheingau-Taunus-Kreis
Kiedrich
  • Suttonstraße 8
Eberbacher Hof
Flur: 11
Flurstück: 164/61

Wohnhaus des ehemaligen Eberbacher Hofes, auch Münchhof (Mönchhof) genannt mit seit etwa 1312 bestehender Kapelle (jetzt Suttonstraße 7), 1735 unter Abt Adolf I. Dreimühlen (Dreymüllen) erneuert oder neu errichtet. Eine Wappenkartusche des Bauherrn mit Datum ist in die massive Erdgeschosswand eingelassen. Giebelständiger, ursprünglich ganz verputzter Bau mit verschiefertem Krüppelwalmdach. Obergeschoss aus konstruktivem, jetzt freigelegtem Fachwerk, Giebelfeld verschiefert. Fenster des Obergeschosses früher mit Ohrengewänden. Rückwärtige Gebäudehälfte (Nr. 10) durch moderne Erneuerungsmaßnahmen unvorteilhaft verändert. Hofmauer mit gequaderten Pfosten und Kugelaufsätzen, schmiedeeisernes Tor. An der nördlichen Grundstücksecke kleineres Wirtschaftsgebäude des 19. Jhs., teilweise aus Fachwerk. Die Hofreite ist wichtiger Bestandteil des hochwertigen Ensembles in der Suttonstraße.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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