Oberstraße 22
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Rheingau-Taunus-Kreis
Kiedrich
  • Oberstraße 22
Café Denne
Flur: 10
Flurstück: 85/6

Stattlicher Bau, erbaut um 1603 (d). Nach Überlieferung ehemals jüdisches Bethaus, später Nagelschmiede. Das hohe, massive, im Ursprung vielleicht hallenartige Erdgeschoss wurde im 18. Jh. durch Einzug einer Zwischendecke verändert, diese aber bei der jüngsten Erneuerung wieder entfernt. An der Giebelseite noch ein ursprüngliches Fenster in gekehltem Sandsteingewände mit Mittelpfosten. Das Obergeschoss-Fachwerk zeigt reiche bauzeitliche Formen mit geschwungenen Mannfiguren, geschnitzten Knaggen und schmuckvollen Brüstungsfüllungen, hochgestellten Andreaskreuzen und geschnitzten Eckpfosten mit Beschlagwerkmotiven. Im Bereich der Osthälfte im Obergeschoss der nördlichen Traufseite ein ehemals offener Laubengang, jetzt durch einen Anbau teilweise verdeckt. Die ursprünglichen Figurationen in großen Teilen erhalten, nur im Bereich veränderter Fensteröffnungen gestört. An der westlichen Giebelseite sind gegenwärtig nach Entfernung einer Verschieferung die Fachwerkformen durch horizontale Traufbretter teilweise verdeckt. Hohes verschiefertes Satteldach mit originalen kleinen Gauben; kleine gebrochene Firstwalme auf geschnitzten Konsolen. Wichtiges Beispiel eines reichen Fachwerk-Bürgerhauses im Rheingau; aufgrund der freien Ecklage straßenbildprägend in der Oberstraße.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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