Verwalterhaus
Schnitte, Pläne: Arch. Schmidt 1874, (HHStA 3011/I 4063-67 H)
Schloss Schönborn, Ansicht Hofansicht, Zeichnung Architekt Hartmann, 1875
Nordseite
Zeichnung 1850
Grundriss, Erdgeschoss
Tür zum Treppenturm
Gartenpforte
Saal im Erdgeschoss
Raum im Erdgeschoss
Malerei, 1. Obergeschoss
Malerei, 1. Obergeschoss
Schloss Schönborn, Zeichnung A. Trauttner 1760
Winkeler Straße 64
Tür in der Diele Erdgeschoss
Grundriss, 1. Obergeschoss, Architekt Hartmann, 1875
Hofseite
Winkeler Straße 66, ehemalige Einfriedung Schloss Schönborn, Zustand Februar 2022 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
  • Winkeler Straße 64
  • Winkeler Straße 66
  • Winkeler Straße
Schloss Schönborn (Sachgesamtheit)
Flur: 15
Flurstück: 115/11, 11/7, 12, 13, 14

Ehemals Stockheimer Hof. Der um 1550 von den Adligen von Stockheim errichtete umfangreiche Adelssitz wurde bis 1652 von den Grafen von Schönborn erworben und war Wohnsitz des Philipp Erwein von Schönborn, Bruder des Johann Philipp von Schönborn, seit 1647 Erzbischof und Reichserzkanzler, der an der Beendigung des 30jährigen Krieges beteiligt war. 1811 fand das Hofgut Erwähnung durch Achim von Arnim als „uraltes Haus mit fünf Türmen". 1874-75 erfolgte im Auftrag des Grafen von Schönborn-Wiesentheid die Wiederherstellung „im Renaissancestil des 17. Jhs." mit Entfernung einer Hauskapelle unter Leitung des Frankfurter Architekten Heinrich Th. Schmidt. Der daraufhin für 99 Jahre an die Familie Hoehl/Augustini verpachtete Hof befindet sich bis heute in Schönborn''schem Besitz.

Der stattliche Herrensitz liegt am östlichen Ortsrand, früher außerhalb der geschlossenen Bebauung. In der früher durch eine Mauer, heute von einem Zaun begrenzten rechteckigen Hoffläche nimmt das Herrenhaus die Nordecke ein; der gesamte Hof wird zweiseitig umgeben von einem umfangreichen Weingarten. Aufgrund seiner freien Lage kommt das Herrenhaus mit seinem prägnanten Umriss schon aus weiterer Entfernung stark zur Wirkung.

Herrenhaus

Rechteckiger, voluminöser, dreigeschossiger Steinbau mit hohem Schieferdach und steilen, gebrochenen Walmen. An der Mitte der Hoffassade ein achteckiger Treppenturm mit Spitzhelm und rundbogigem Kellereingang. An den vier Ecken des zweiten Obergeschosses auf Konsolen mit Rundbögen vorkragende, spitzhelmbedeckte Ecktürmchen. Der nordöstlichen Giebelseite ist ein dreigeschossiger Erker mit zwei Fachwerkgeschossen und Walmdach mittig vorgesetzt. Ecktürmchen und Erker wurden 1875 erneuert, auch einige Fensteröffnungen verändert. Putzfassade mit weitgehend einheitlichen, rechteckigen, zweiteiligen Fenstern in gekehlten Gewänden. An der Südseite spitzbogiger, gekehlter Eingang; im Scheitel der Wappenschild der Familie Stockheim. Die Tür zeigt reiche Schnitzerei mit Weinlaubmotiven, eine Arbeit des Historismus unter Verwendung alter Teile.

Im Inneren haben sich Reste verschiedener Epochen erhalten. Im weiträumigen Flur des Erdgeschosses vier Türen in reich geschnitztem Gewände mit Engelsköpfen, Blütengehängen und Hermenpilastern. Spitzbogige Tür zum Treppenturm mit reicher, plastischer Schnitzerei und Jahreszahl 1683. Darüber in flachem Relief das Stockheim''sche Wappen, von Wassermann und -frau gehalten. Die Holzarbeiten wurden im 19. Jh. weitgehend erneuert. Unter dem Wandputz fanden sich bauzeitliche Reste farbiger Fassung der inneren Fachwerkwände. Die erdgeschossigen Räume werden von verputzten Balkendecken überspannt. Im Turm eine steinerne, im Dachgeschoss hölzerne Spindeltreppe.

Der westliche Raum des Erdgeschosses ist mit Holzvertäfelung (19. Jh.) und einem farbig glasierten Kachelofen ausgestattet. Die Steinkonsole des Fenstersturzes trägt das Stockheimer Wappen. Im östlichen Saal verkleidete Unterzüge, Kreuzstockfenster und eine Kaminumrahmung des 19. Jhs. In den Obergeschossen nach Muster des Erdgeschosses im 19. Jh. gearbeitete Zimmertüren; hier zwei weitere, grün glasierte Kachelöfen , wohl ebenfalls 19. Jh., im Stil der „Hafnerkeramik".

Die spitzbogige Tür zum Treppenturm zeigt ähnlich reiche Renaissanceformen wie die des Erdgeschosses.

Das Schloss Schönborn entspricht einem Typus des Herrenhauses, wie er im Rheingau-Taunus-Gebiet in den von der Familie von Stockheim errichteten Höfen in Eltville (um 1500?) und Idstein (1599) vorkommt, wobei das Geisenheimer Beispiel durch Größe und Formenreichtum herausragt. Im Vergleich zum etwa gleichzeitig entstandenen Hilchenhaus in Lorch zeigt es traditionellere, noch aus dem mittelalterlichen Wehrbau hergeleitete Architekturformen, bildet jedoch den Übergang zum repräsentativen und gleichzeitig wohnlichen adligen Landsitz.

Verwalterhaus

in der Hofmitte, erbaut um die Mitte des 19. Jhs. Quadratischer, zweigeschossiger Massivbau in schlicht neugotischen Formen mit Walmdach, unter Verwendung einiger alter Architekturteile.

Wirtschaftsgebäude

An der südwestlichen Giebelseite im 18. Jh. angebautes, eingeschossiges ehemaliges Kelterhaus, rechteckig mit Satteldach und Krüppelwalm. In gleicher Flucht langgestrecktes, eingeschossiges ehemaliges Stallgebäude mit Walmdach, wohl aus dem 19. Jh. stammend. In der südlichen Hofecke stattliche, 1764 (d) erbaute Scheune aus Bruchsteinmauerwerk mit Krüppelwalmdach und Gewölbekeller.

An der Ostseite des ummauerten Hofes eine Gartenpforte mit Architekturumrahmung aus Sandstein von 1875, darin schmiedeeiserne Gitterfüllung des späten 18. Jhs.

Das zugehörige Grundstück außerhalb des Hofes ist Rest eines ursprünglich noch wesentlich umfangreicheren, früher bis zum Rhein ausgedehnten Areals. Die jetzt durch Winkeler Straße, Schönbornstraße und Berliner Straße begrenzte Fläche wird traditionell als Weingarten genutzt. Die ehemalige Umfassungsmauer wurde größtenteils durch einen Zaun ersetzt. Ein Abschnitt der alten Mauer ist weiter östlich im Gelände zwischen Schönbornstraße und Berliner Straße erhalten (Grundstück Winkeler Straße 66).

Im Weingarten eine hierher versetzte Mariensäule mit nicht ursprünglich zugehöriger Figur.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
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Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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