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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern Oestrich
Rückgebäude und Bauteile des nach Kriegszerstörung und Wiederaufbau mit idealisiertem Fachwerk nach Vorbild des 16. Jhs. neu errichteten Hauses Friedensplatz 23. Der ehemalige Sturz des Eingangs mit Inschrift 17 HN 30 wurde in die Südwand eingelassen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |