Grenzstraße 1
Grenzstraße 1
Gartenhaus
Kutscherhaus.tif
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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Mittelheim
  • Grenzstraße 1
  • Grenzstraße
  • Ober der Straße
  • Rheingaustraße
Villa Stosch
Flur: 8, 15
Flurstück: 407/85, 471/81, 507/77, 518/85, 519/85, 606/76, 607/83, 608/88, 86, 62/4

Villa mit Kutscherhaus, Gartenhaus, Garten und Mauereinfriedung

Um 1860 erbaute Villa, ehemaliges Weingut; ein Besitzer im 19. Jh. war Dr. Carl Bertrand. Etwa 1871 erwarb Albrecht von Stosch (1818-96, vormaliger General, Staatsminister und Chef der Kaiserlichen Admiralität) das Anwesen, das ihm als Alterssitz diente. Um 1875/76 beginnt ein Briefwechsel mit Siesmayer wegen der Gestaltung des Gartens. Um 1880 Erweiterung des Wohngebäudes nach Plänen von Heinrich Velde, Eisenbahnbaumeister.

Gebäude

An der Gemarkungsgrenze zu Oestrich liegt zwischen Landstraße und Bahnlinie in erhöhter Lage die Villa in einem sich weit nach Westen ausdehnenden Garten. Das Wohnhaus bestand zunächst aus dem heutigen westlichen Bauabschnitt, ein symmetrischer, dreiachsiger Bau mit abgeschrägten Ecken, Walmdach und mittigem Zwerchhausgiebel. Die Erweiterung setzt die vorhandene Formensprache im Detail fort.

Zweigeschossiger, sich auf langrechteckigem Grundriss straßenparallel erstreckender Bau mit flachgeneigtem, verschiefertem Walmdach. Putzfassade in zurückhaltender Gliederung durch Blendrahmen und Gurtgesims; hochformatige Fenster in Umrahmungen. Östlicher Erweiterungsbau mit polygonalem Risalit, davor Veranda, ehemals ein verglaster Wintergarten, mit schmiedeeisernem Geländer.

Nördlich des gepflasterten Zufahrtsweges eingeschossiges Kutscherhaus mit Kniestock und ausladendem Satteldach, ebenfalls verputzt. Westlich der Villa im parkartigen Garten ein relativ aufwendig gestaltetes, massives, verputztes Gartenhaus, ehemals Kelterhaus, später auch als „Pflanzenhaus" bezeichnet, mit südlich vorgesetztem Laubengang aus gusseisernen Stützen, gegenwärtig baufällig und durch neuere Anbauten entstellt.

Das Grundstück ist nach Osten, Norden und Westen von einer weitgehend erhaltenen Bruchsteinmauer umgeben.

Garten

Vielgestaltiger Baumbestand mit einzelnen erhaltenen markanten Altbäumen vorhanden (Säuleneiche, Bergahorn, Rotbuche, ein nachgepflanzter Mammutbaum, Mandelbäume, Gruppen mit altem Flieder) sowie Relikte von älterem Spalierobst. Die bekiesten Wege und die Beete sind mit Bruchsteinen eingefasst. Am Südrand des Gartens eine hölzerne Pergola mit begleitenden Beeten, Treppenabgang zur Straße. Zwischen Kutscherhaus und Hofeinfahrt liegt der ehemalige Küchengarten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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