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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern Oestrich
Kleinhofreite an der Einmündung der Dillmannstraße, bestehend aus Wohnhaus und parallel zurückversetztem Nebengebäude, um 1800 aus verputztem Fachwerk errichtet. Das Giebelfeld des dreiachsigen, eingeschossigen Wohnhauses ist kunstvoll mit verschieden geformten Schieferplatten verkleidet. Das niedrigere Wirtschaftsgebäude wurde zu Wohnzwecken umgenutzt. Der enge Hof wird zur Straße hin durch eine niedrige Mauer begrenzt, darin Torpfosten mit profiliertem Aufsatz. Sozialgeschichtliche Bedeutung als bescheidene, jedoch wohlerhaltene Wohnform eines Tagelöhners oder Handwerkers.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |