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Ackerbürger- oder Winzergehöft, bestehend aus stattlichem giebelständigem Wohnhaus des späten 18. Jhs. mit Krüppelwalmdach und im rechten Winkel dazu angeordneten jüngeren Wirtschaftsgebäuden des späten 19. Jhs. Auch das Haupthaus enthielt im rückwärtigen Bereich einen durch eine Toreinfahrt gekennzeichneten Wirtschaftsraum, vielleicht die Kelterhalle. Darüber im Dach eine schmale Ladegaube. Fassade verputzt, Giebel verschiefert (Kunstschiefer). Jüngere Hofeinfriedung. Bestandteil der historischen Bebauung am Nordrand des Ortskerns.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |