historische Zeichnung
Hofseite
Graugasse 8
Graugasse 8
Graugasse 8
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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Winkel
  • Graugasse 8
  • Im Flecken
Graues Haus
Flur: 22
Flurstück: 20/6, 20/8, 21/1

Wahrscheinlich als Wohnsitz der seit Ende des 12. Jhs. (1191?) genannten Herren von Winkel errichteter Hof, im 14. Jh. Eigentum der Herren von Winkel gen. Greiffenclau. Im 16. und 17. Jh. Witwensitz der Familie Greiffenclau (von Vollrads). Seit dem 17. Jh. bäuerliche Hofreite, mehrfach verändert. Nach Brandschaden 1964 erfolgte 1966-67 der Wiederaufbau mit Rekonstruktion des frühromanischen Zustandes, jedoch unter Beibehaltung der spätgotischen steilen Dachform mit Schildgiebeln anstelle des vorherigen Krüppelwalmdaches von 1665 (d).

Mittelalterlicher Bruchsteinbau der Zeit um 1075/78 (d), vielleicht auch erst um die Mitte des 12. Jhs. entstanden oder verändert, möglicherweise unter Verwendung von (aus der Kaiserpfalz zu Ingelheim stammenden?) Spolien des 9.-11. Jhs. Zweistöckiges, zum Rhein traufständiges Wohnhaus innerhalb eines ummauerten Hofes. Eckquader aus Kalkstein, Gliederungen aus Kalk- und Sandstein. Repräsentative Südfront mit Rundbogentor zum Erdgeschoss, darüber sechsbogige Arkade aus drei gekuppelten Rundbogenfenstern (Rekonstruktion, original noch teilweise die östliche Biforie mit karolingischem Kapitell). Die Giebelkragsteine an der Südseite zeigen wohl Bärenköpfe. Im Giebel der Ostwand Doppelarkade, darin Mittelsäulchen mit Pilzkapitell. Im Geschoss darunter ein Doppelfenster unter waagerechtem Sturz mit Blendbögen, am Pfosten ein aus kleinen Kerbschnittkreuzen gebildetes Kreuzornament.

Beide Geschosse waren ursprünglich im Innern durch eine Mauer in einen schmaleren südlichen und einen breiteren nördlichen Bereich geteilt; die Geschosse innerhalb des Hauses anfangs ohne Verbindung. Im Erdgeschoss ehemals nur durch kleine Schlitz- und Steingitterfenster belichteter Wirtschaftsbereich. Den Zugang zum Obergeschoss stellte ursprünglich eine hölzerne Außentreppe an der Westseite zum rheinseitigen Raum her. Im östlich anschließenden Raum ein monolithes Doppelfensterchen, am Pfosten eine Halbsäule mit Würfelkapitell und attischer Basis, wohl 11. Jh.; in der Innenlaibung frühere Fensterstürze mit geritzten Bögen. Im Anbau nach Westen tonnengewölbter Raum, vielleicht ehemalige Hauskapelle, am Durchgang vermutlich wiederverwendeter Türsturz mit Kreuzrelief, wohl 11. Jh. (siehe auch S. 92).

Nebengebäude, ehemalige Scheune oder Kelterhaus an der Südseite des Hofes, erbaut um 1665 (d).

Zugehörig der umgebende, Graugarten genannte Weingarten, eine der Keimzellen der seit dem ausgehenden 12. Jh. nachgewiesenen, auf Schloss Vollrads weitergeführten Greiffenclauischen Weinbautradition.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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