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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern Winkel
Traufständiges Wohnhaus des frühen 19. Jhs., Massivbau mit Krüppelwalmdach. Fünfachsig symmetrische Putzfassade mit geschosstrennendem Gesims. Mitteleingang in flachbogig geschlossenem Sandsteingewände mit Keilstein. Hochformatige Obergeschossfenster mit schmiedeeisernen Brüstungsgittern. Frühere sprossengeteilte Fenster nicht erhalten, neue Balkons an der Giebelseite. Das anschließende, bis zur Backhausgasse reichende Grundstück ist von einer Mauer umgeben, darin Einfahrt zwischen Sandsteinpfosten. Das Haus ist Bestandteil der geschlossenen Bebauung der Hauptstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |