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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern Winkel
Wohnhaus des späten 17. Jhs. Traufständig innerhalb der geschlossenen Zeile, hebt sich das Gebäude besonders durch sein auffälliges Zwerchhaus mit Schweifgiebel, Zierfachwerk und Firstaufsatz ab. Auch am Obergeschoss Sichtfachwerk mit dekorativen Brüstungsformen, jedoch veränderte Fensterstellung. Erdgeschoss relativ hochliegend, massiv, mit Sandsteingewänden. Der ehemalige straßenseitige Eingang mit Treppe wurde entfernt. Rundbogige Einfahrt mit schlichtem Holztor. Bestandteil der Straßenfassung von hohem optischem Eigenwert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |