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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Mittelheim
  • Rheingaustraße 128
  • Rheingaustraße 130
Reitz''scher Hof
Flur: 9
Flurstück: 22/11, 22/5

Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern Mittelheim

Vielleicht an Stelle eines alten Adelssitzes 1559 neu erbaut von Dieter Seelbach, den das Bedebuch von 1561als größten Steuerzahler der Gemeinde verzeichnet. 1730 (1750?) Kauf und Erweiterung als Sommersitz durch den Frankfurter Apotheker Rühle. Weitere Besitzer: Basting, um 1870 Familie Reitz. Veränderungen im 19. Jh. und in jüngerer Zeit.

In einer zentralen Straßenbiegung prominent gelegenes Wohnhaus mit breitem, weithin sichtbarem, in besonderem Maß das Mittelheimer Ortsbild prägendem Renaissancegiebel. Der ursprünglich auf Rechteckgrundriss errichtete Bau mit Satteldach wurde an der Ostseite dreieckig erweitert, so dass der an der Giebelseite in stumpfem Winkel gebrochener Grundriss sowie die verzogene Dachform entstand. Zweigeschossige, massive Schaufassade, eingefasst von Eckpilastern, von Vasen gekrönt. Giebelspitze mit Aufsatz, ebenfalls mit zwei Vasen. Ein von Apotheker Rühle angebrachtes Medaillon mit Reliefkopf sollte an dessen Frankfurter sog. Kopfapotheke erinnern. Im Giebel aufgemalte Sonnenuhr, mit lateinischer Jahreszahl (1575) und Spruchinschrift: „MDLXXV horas non numero nisi serenas". Fenster in schlichten, rechteckigen Gewänden. Eingang an der Traufseite, Sandsteingewände mit Ohrenumrahmung und Oberlicht. Im Obergeschoss kleine Wappentafel mit bürgerlichem Vollwappen, Initialen „H. A., S. M." und Jahreszahl 1705. An der Seite vermauerte Kaminwange mit Engelskopf, darunter Tafel mit Hausmarke, Jahreszahl 1781 und Initialen „B. A. B." für Bernhard Anton Basting; ein weiteres, fast gleiches Wappen, Jahreszahl 1806 und Inschrift „Anna Clara Basting, geb. Kindlinger" am Seitenflügel des Hofes.

Zweigeschossiger, langgestreckter Wirtschaftsflügel, dort rundbogiger Eingang zum Gewölbekeller mit Jahreszahl 1559. Im Obergeschoss bilden Eisenanker die Jahreszahl 1809 bzw. 1806. Im Dachgeschoss hierher verbrachter Bodenbelag aus spätgotischen Tonfließen. Gegenüberliegendes eingeschossiges Wirtschaftsgebäude, außen massiv, hofseitig aus Fachwerk, vom Ende des 18. Jhs. Hof mit alter Pflasterung, umliegende Freiflächen mit gärtnerischer Gestaltung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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