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Als Typenbau 1957 errichtet durch die Main-Kraftwerke AG (Ingenieur Kohler). Der ca. 10 Meter hohe und mit einem flachen Zeltdach abschließende Turm bildet städtebaulich wirksam den nördlichen Blickpunkt aus der alten Ortsstraße (Gesamtanlagenbereich). Er ersetzte eine schon vorhandene Einrichtung und kostete damals 9.000,- DM. Auch mit diesem Kleinbau setzten die Main-Kraftwerke den sachlich-modernen Industriestil der 1920er Jahre ohne Verpflichtung zum Historismus oder Heimatstil konsequent fort. Die Baubeschreibung führt u. a. den Naturputz des Ziegelsteinmauerwerks auf, das Muschelkalkgesims, die Schieferdeckung und die Ausführung von Fenstern, Türen und Lüftungsjalousie in Stahl. Markant die Hauptfassade mit Eingangstür, Oberlicht und drei schmalen, nebeneinander stehenden Fensteröffnungen. Die Durchlässe unterhalb der Traufe erinnern an die damals üblichen Freileitungen.
Als technisches Denkmal ist der Turm auch von städtebaulicher und architektonischer Bedeutung
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |