Markt 3
Markt 3, Giebelansicht
Markt 3, vermauertes Fenster
Markt 3
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Vogelsbergkreis
Alsfeld
  • Markt 3
Weinhaus
Flur: 1
Flurstück: 3

Das Weinhaus ist bauliches Zeugnis für eines der wichtigsten frühneuzeitlichen Privilegien einer Stadt, den städtischen Weinausschank. Das Gebäude entstand im Jahr 1538/39 nach den Plänen des Meisters Hans von Frankfurt, der wenig später auch die Turmbekrönung des Kirchturmes entwerfen sollte. Es erhebt sich in städtebaulichem Kontrast zu dem gegenüber befindlichen Rathaus als kräftig artikulierter Steinblock in drei Geschossen, der an der dem Markt zugewandten Seite durch einen Turm mit Wel'scher Haube bekrönt wurde. Die benachbarte Stadtkirche wird vom Weinhaus fast vollständig verdeckt, nur wenige Langhauspfeiler werden vom Marktplatz her sichtbar. Im Keller des Weinhauses lagerten die Weinfässer, im Erdgeschoß befand sich die große Weinstube mit Ausschank, im Obergeschoß war vermutlich ein weiterer Schankraum vorhanden, der privilegierten Gästen vorbehalten war. Der Wirt und sein Personal bewohnten die oberen Geschosse. Der repräsentative Steinbau unterstreicht in seinem Erscheinungsbild die wirtschaftliche Bedeutung des Hauses. Immerhin wurden nach Galéra zu Anfang des 17. Jahrhunderts nahezu 40% des städtischen Haushaltes durch den Weinverkauf aufgebracht. Nach dem Dreißigjährigen Krieg schwand die Bedeutung des Hauses mehr und mehr, im nun als Stadtwirtshaus genutzten Gebäude gingen die Umsätze zurück. Geringe Unterhaltungsmittel führten im 18. und 19. Jh. zu einer Verwahrlosung des Gebäudes, die nur durch umfangreiche Erneuerungsarbeiten und damit verbundene Umnutzungen aufzuhalten waren. Während des Umbaus der Jahre 1843/44 wurde das ursprüngliche Erscheinungsbild des Weinhauses wesentlich verändert. Die Renaissancefenster mit den leichten Vorhangbögen wurden zugemauert und durch rundbogige, in der Fassade regelmäßig verteilte Wandöffnungen mit Doppelfenstern, Überfangbogen und eingestellten Säulchen mit abschließenden Kapitellen ersetzt. Das steinsichtige Mauerwerk wurde verputzt. Zu Beginn des 20. Jh. wurde der Putz wieder entfernt, so daß die Profile der Renaissancefenster heute wieder sichtbar sind. Das Weinhaus verfügt durch seine Fassadenoberfläche heute über einen besonderen Charme. Sie zeigt in dem Wandaufbau des 16. Jahrhunderts und der rund 300 Jahre später ausgeführten Fassung die gewandelten gestalterischen Ansprüche an die Schauwand eines repräsentativen städtischen Gebäudes. Im Inneren des Hauses sind keine Einbauten aus der Bauzeit mehr erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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