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Von dem südöstlich des Ortes gelegenen Friedhof sind denkmalpflegerisch bedeutend das spätklassizistische Portal und eine Gedenkstätte für die Opfer Gusternhains im Ersten Weltkrieg. Das Portal mit Sandsteinpfosten, einem zweiflügeligen eisernen Tor mit diagonalen Verstrebungen und abschließen den Speerspitzen. Das Portal ist Kulturdenkmal aufgrund seiner historischen und künstlerischen Bedeutung, die Gedenkstätte aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |