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Zwei versetzt angeordnete Fachwerkbauten, die zum Kirchberg hin einen kleinen Hof bilden. Der hintere Bau ist datiert 1595. der vordere zeigt Fachwerkformen z. T. noch mit Knaggenverriegelung, die ebenfalls noch ins 16. Jh. zu datieren sind. Die stattliche Baugruppe entspricht dem Typus eines Burgmannensitzes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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