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Ursprünglich kleiner Rechteckbau mit quadratischem Chor. Nach der Erhebung zur Dillenburger Pfarrkirche erfolgte die Erweiterung des Chores durch einen dreiseitigen Schluss. Ein größerer Neubau ab Mitte des 15. Jh. wurde durch die Verlegung der Pfarrei nach Dillenburg Ende des 15. Jh. nicht mehr vollendet. Die Ruine der spätgotischen Kirche ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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