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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
1872-75 auf dem Schlossberg errichteter Turm zum Gedenken an Fürst Wilhelm von Oranien (der „Schweiger“), der 1533 im Residenzschloss der Grafen von Nassau-Dillenburg geboren und später für die Befreiung von spanischer Fremdherrschaft in den Niederlanden als Nationalheld verehrt wurde.
Das Nassauer Residenzschloss war im Siebenjährigen Krieg 1760 zerstört worden. Zentrum des Oraniergedenkens war seitdem eine „Wilhelmslinde“, unter der Wilhelm von Oranien 1568 eine Gesandtschaft aus den Niederlanden empfangen haben soll. Ansonsten war der Schlossberg im 19. Jh. in schlechtem Zustand, weshalb 1865 einige Dillenburger Bürger, darunter der Kaufmann August Gail und der Gymnasialdirektor August Spieß, die Initiative zur Verschönerung des Schlossbergs ergriffen. Zentrale Idee war ein Turmbau, der nicht nur Wilhelm von Oranien ehren, sondern auch als rekonstruierter Burgturm und Landmarke den Tourismus ankurbeln sollte. Zur Finanzierung des Vorhabens erfolgten Spendensammlungen durch ein Dillenburger und ein niederländisches Denkmalkomitee, wobei 80 % der Gesamtkosten aus den Niederlanden kamen, ein Großteil davon von der Mäzenin des Projekts, Prinzessin Marianne der Niederlande. Errichtet wurde der Turm 1872-75 nach Plänen des Baumeisters Friedrich Albert Cremer.
Aus Naturstein gemauerter Turm auf quadratischem Grundriss mit massigem Sockelbereich. Darüber quadratischer Turmschaft mit halbrundem Treppenturm an der Südostseite und steilem Zeltdach als oberem Abschluss. Um das Zeltdach Aussichtsplattform mit Ecktürmchen an allen vier Seiten, der Treppenturm mit Kegeldach. Auch das Sockelgeschoss mit Ecktürmen und umlaufender zinnenbekrönter Brüstung in Anlehnung an mittelalterliche Burgen. Zeittypisch-historisierende Gestaltung der zweiten Hälfte des 19. Jh.
Der Wilhelmsturm ist ein anschauliches und weithin sichtbares Beispiel für die Oranierrezeption im 19. Jh. und den Tourismus im Kaiserreich. Als niederländisches Nationaldenkmal auf nassauischem Borden, initiiert von Dillenburger Bürgern und finanziert aus den Niederlanden ist der Turm unter den ansonsten national geprägten Aussichts- und Gedenktürmen des 19. Jh. eine Besonderheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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