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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Hofanlage der Zeit um 1800. Zur Straße giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit Krüppelwalmdach. Im Winkel dazu im rückwärtigen Hofbereich die großvolumige Fachwerkscheune. Der gesamte Hof ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung. Er belegt die Durchmischung der sonst vorherrschen den Einhaus-Gehöfte mit anderen Hof formen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |