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Im Kern wohl noch mittelalterliche Chorturmanlage mit wehrhafter Funktion. Die heutige Erscheinung durch Umgestaltungen der Zeit um 1900 geprägt. Dazu sind die weiten Fensteröffnungen des Turmes und besonders der polygonale Treppenturm im Nahtbereich zwischen Turm und Schiff zu rechnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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