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Im letzten Jahrzehnt des 19. Jh. nach Entwürfen des Architekten Max Heckel errichtete Baugruppe, die die Elemente Kirche, Kirchturm und Pfarrhaus in ihrer Selbständigkeit durch Volumen und Materialdifferenzierung (Bruchstein, Putz, Schiefer) akzentuiert, sie aber doch zu einem Ensemble von einheitlicher Gestalt zusammenfügt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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